Informationsschreiben an die Eltern

Liebe Eltern,

wir versuchen, einen möglichst reibungslosen Ablauf des Unterrichts zu gewährleisten. Sie können uns dabei helfen, wenn Sie einige wichtige Sachverhalte beachten.

  • Fernbleiben vom Unterricht: Wir bitten, jegliches Fehlen vom Unterricht (durch Krankheit oder anderweitige Verhinderung) der Musikschule unbedingt rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn (spätestens einen Tag vor der Unterrichtsstunde; Ausnahme ist kurzfristige Erkrankung) mitzuteilen, damit unsere Lehrkräfte rechtzeitig informiert werden können.
  • Unterrichtsbesuch durch Schüler trotz Krankheit: Immer wieder geschieht es, dass Kinder den Unterricht besuchen, obwohl diese offensichtlich krank oder zumindest schwer erkältet sind. Solange durch die Schülerinnen und Schüler eine offensichtliche Ansteckungsgefahr besteht, sollte der Unterricht in keinem Falle wahrgenommen werden. Durch die unnötige Verbreitung von Krankheitserregern wird die Gesundheit der Lehrkräfte und anderen Schüler gefährdet.
  • Vorzeitiges Beenden einer Unterrichtsstunde auf Grund privater Gründe der Schüler: Gelegentlich kommt es vor, dass Schüler die Lehrkräfte bitten, den Unterricht vorzeitig verlassen zu dürfen. Gründe dafür können z.B. Arzttermine o. ä. sein. Bitte geben Sie Ihrem Kind in solchen Fällen unbedingt eine kurze schriftliche Benachrichtigung für die Lehrkraft mit (Unterschrift bitte nicht vergessen!). Unsere Lehrkraft hat für die gesamte Zeit des Unterrichts die Aufsichtspflicht wahrzunehmen. Von dieser Aufsichtspflicht kann die Lehrkraft nur durch eine schriftliche Anweisung der Eltern entbunden werden.
  • Über sonstige Sachverhalte im Zusammenhang mit Unterrichtsausfall, wie z.B. Beitragsrückerstattungen, etc. informiert die Benutzungssatzung unter § 12 Unterrichtsausfall, Abwesenheit. Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die Verwaltung der Musikschule.

Dr. Maria Gramlich

Verwaltungsleitung

Städtische Musikschule Aschaffenburg