31. Mai – Kündigungsfrist für den Musikschulunterricht

Hinweise zur Benutzungssatzung

Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern,

wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Unterrichtsverträge in den Haupt- und Ergänzungsfächern, die derzeit wirksam sind, sich automatisch um ein weiteres Schuljahr verlängern, wenn Sie nicht bis spätestens zum
31. Mai 2023 gekündigt werden.

Wir möchten Sie in diesem Zusammenhang auf folgende Punkte hinweisen:

  • Sie brauchen für eine Kündigung zum Schuljahresende kein besonderes Formular, wir benötigen jedoch Ihre Unterschrift für die Gültigkeit. Kündigungen per E-Mail sind daher nicht möglich.
  • Möchten Sie ein neues Unterrichtsfach anmelden, bitten wir Sie darum, eine neue Anmeldung auszufüllen und uns so bald wie möglich zukommen lassen.
  • Möchten Sie die Unterrichtsdauer oder die Unterrichtsform (Gruppe- oder Einzelunterricht) ändern, bitten wir Sie darum, einen entsprechenden Vordruck der Musikschule zu verwenden. Sie bekommen diesen Vordruck im Sekretariat der Musikschule oder Sie laden sich das PDF von dieser Homepage der Musikschule herunter. („Antrag auf Vertragsänderung“)
  • Unterricht in den Grundfächern (Babygarten, Musikschulgarten, Grundkurse etc.) braucht nicht gekündigt zu werden. Diese Unterrichte laufen mit Schuljahresende aus. Soll der Unterricht fortgesetzt werden, müssen Sie eine neue Anmeldung für das Schuljahr 2023/24 ausfüllen.

Änderungen Ihrer Anmeldedaten (Anschrift, Telefonnummer, Bankverbindung etc.) bitten wir dem Sekretariat der Musikschule möglichst zeitnah mitzuteilen. Achten Sie bitte insbesondere darauf, dass uns immer Ihre aktuelle E-Mail-Adresse vorliegt.

Ihr Musikschulteam