Sonderförderung durch Stiftungen
Schülerinnen und Schüler der Städtischen Musikschule können durch die Geissler-Stiftung und die Anton-Fahs-Stiftung gefördert werden.
Der Unterricht in Instrumentalfächern, die an der Städtischen Musikschule kaum oder überhaupt nicht belegt sind, kann über Finanzmittel der Geissler-Stiftung besonders gefördert werden. Schüler, die den Unterricht auf diesen "Mangelinstrumenten" (z. B. Fagott) beginnen, erhalten für die Dauer eines Unterrichtsjahres im Rahmen der Bestände der Musikschule ein Mietinstrument kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Die Geissler-Stiftung entscheidet im Falle besonderer Bedürftigkeit oder Förderungswürdigkeit über einen vollständigen oder teilweisen Erlass des Unterrichtsentgelts.
Die Anton-Fahs-Stiftung wendet sich an junge Menschen im Alter zwischen 14 und 25 Jahren, die in Aschaffenburg oder der Marktgemeinde Großostheim leben und sich durch besondere Begabung und besonderes Engagement im musischen Bereich auszeichnen. Nach dem Stifterwillen ist die Betätigung im Bereich der Pop- und Jazzmusik ausdrücklich von der Förderung ausgeschlossen. Anträge auf Förderung über die Anton-Fahs-Stiftung sind zu Beginn des Schuljahres im Sekretariat erhältlich.

