Holzblasinstrumente

Wie der Name schon vermuten lässt, werden Holzblasinstrumente überwiegend aus Holz gefertigt. Dies trifft zumindest bei Blockflöte, Klarinette, Oboe und Fagott zu. Jedoch werden aufgrund ihrer Verwandtschaft bzw. Bauweise in früheren Zeiten auch Saxophon und Querflöte zur Familie der Holzblasinstrumente gezählt. Die Einsatzmöglichkeiten der Holzblasinstrumente sind außerordentlich hoch. Von barocker Kammermusik über das klassische Sinfonieorchester bis hin zur Jazz-Bigband reicht die Bandbreite.

Blockflöten in allen Stimmlagen

Lehrkräfte:
Gerhard Amrhein, Ute Böhm, Gerlinde Bossert-Deckelmann, Andrea Geiger-Sauer, Annette Hain, Andrea Junger, Monika Kaiser, Susanne Krumm, Jutta Schierhoff

Gebühren

Unterrichtsart
Schüler aus Aschaffenburg/Großostheim
Schüler aus dem Landkreis
Einzelunterricht 45 Min.
EUR 1.038,00
EUR 1.557,00
Einzelunterricht 30 Min.
EUR 692,00
EUR 1.038,00
2er Gruppe 45 Min.
EUR 618,00
EUR 927,00
3er Gruppe 45 Min.
EUR 470,00
EUR 705,00
4er Gruppe 45 Min.
EUR 317,00
EUR 476,00

Alle Preise gelten jeweils für ein ganzes Jahr, zu zahlen in vier gleichen Raten. Ab dem zweiten Kind wird auf das Schulgeld eine Geschwisterermäßigung von 50 % gewährt. (Ausnahme: Ergänzungsfächer. Bei der Belegung von Ergänzungsfächern wird die Geschwisterermäßigung nicht berücksichtigt).


Querflöte

Lehrkräfte:
Andreas Neumann, Werner Schuck, Barbara Walter

Gebühren

Unterrichtsart
Schüler aus Aschaffenburg/Großostheim
Schüler aus dem Landkreis
Einzelunterricht 45 Min.
EUR 1.038,00
EUR 1.557,00
Einzelunterricht 30 Min.
EUR 692,00
EUR 1.038,00
2er Gruppe 45 Min.
EUR 618,00
EUR 927,00

Alle Preise gelten jeweils für ein ganzes Jahr, zu zahlen in vier gleichen Raten. Ab dem zweiten Kind wird auf das Schulgeld eine Geschwisterermäßigung von 50 % gewährt. (Ausnahme: Ergänzungsfächer. Bei der Belegung von Ergänzungsfächern wird die Geschwisterermäßigung nicht berücksichtigt).


Klarinette

Lehrkraft:
Claudia Rack

Gebühren

Unterrichtsart
Schüler aus Aschaffenburg/Großostheim
Schüler aus dem Landkreis
Einzelunterricht 45 Min.
EUR 1.038,00
EUR 1.557,00
Einzelunterricht 30 Min.
EUR 692,00
EUR 1.038,00
2er Gruppe 45 Min.
EUR 618,00
EUR 927,00

Alle Preise gelten jeweils für ein ganzes Jahr, zu zahlen in vier gleichen Raten. Ab dem zweiten Kind wird auf das Schulgeld eine Geschwisterermäßigung von 50 % gewährt. (Ausnahme: Ergänzungsfächer. Bei der Belegung von Ergänzungsfächern wird die Geschwisterermäßigung nicht berücksichtigt).


Oboe

Lehrkraft:
Bettina Fleckenstein

Gebühren

Unterrichtsart
Schüler aus Aschaffenburg/Großostheim
Schüler aus dem Landkreis
Einzelunterricht 45 Min.
EUR 1.038,00
EUR 1.557,00
Einzelunterricht 30 Min.
EUR 692,00
EUR 1.038,00
2er Gruppe 45 Min.
EUR 618,00
EUR 927,00

Alle Preise gelten jeweils für ein ganzes Jahr, zu zahlen in vier gleichen Raten. Ab dem zweiten Kind wird auf das Schulgeld eine Geschwisterermäßigung von 50 % gewährt. (Ausnahme: Ergänzungsfächer. Bei der Belegung von Ergänzungsfächern wird die Geschwisterermäßigung nicht berücksichtigt).


Saxophon

Lehrkräfte:
Claudia Rack, Marcus Rüdel

Gebühren

Unterrichtsart
Schüler aus Aschaffenburg/Großostheim
Schüler aus dem Landkreis
Einzelunterricht 45 Min.
EUR 1.038,00
EUR 1.557,00
Einzelunterricht 30 Min.
EUR 692,00
EUR 1.038,00
2er Gruppe 45 Min.
EUR 618,00
EUR 927,00

Alle Preise gelten jeweils für ein ganzes Jahr, zu zahlen in vier gleichen Raten. Ab dem zweiten Kind wird auf das Schulgeld eine Geschwisterermäßigung von 50 % gewährt. (Ausnahme: Ergänzungsfächer. Bei der Belegung von Ergänzungsfächern wird die Geschwisterermäßigung nicht berücksichtigt).


Fagott

Lehrkraft:
Bernd Schneider

Gebühren

Unterrichtsart
Schüler aus Aschaffenburg/Großostheim
Schüler aus dem Landkreis
Einzelunterricht 45 Min.
EUR 1.038,00
EUR 1.557,00
Einzelunterricht 30 Min.
EUR 692,00
EUR 1.038,00
2er Gruppe 45 Min.
EUR 618,00
EUR 927,00

Alle Preise gelten jeweils für ein ganzes Jahr, zu zahlen in vier gleichen Raten. Ab dem zweiten Kind wird auf das Schulgeld eine Geschwisterermäßigung von 50 % gewährt. (Ausnahme: Ergänzungsfächer. Bei der Belegung von Ergänzungsfächern wird die Geschwisterermäßigung nicht berücksichtigt).